AGB/AVG
3113*brandesign
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Inhaber: Anja Müller
Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign
1. ALLGEMEINES
1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen 3113*brandesign | Anja Müller und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG von 3113*brandesign | Anja Müller gelten auch, wenn der 3113*brandesign | Anja Müller in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen 3113*brandesign | Anja Müller ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. 3113*brandesign | Anja Müller schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. VERGÜTUNG
3.1 Sämtliche Leistungen, die 3113*brandesign | Anja Müller für den Auftraggeber bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung von 3113*brandesign | Anja Müller Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann 3113*brandesign | Anja Müller eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von 3113*brandesign | Anja Müller finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann 3113*brandesign | Anja Müller bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. NUTZUNGSRECHTE
5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt 3113*brandesign | Anja Müller neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen von 3113*brandesign | Anja Müller werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
5.2 3113*brandesign | Anja Müller räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung 3113*brandesign | Anja Müller.
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.5 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von 3113*brandesign | Anja Müller weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Der Kommunikationsdesigner hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe und Reinzeichnungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.
6. NAMENSNENNUNGSPFLICHT
Der Kommunikationsdesigner ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von 3113*brandesign | Anja Müller namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
7. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 3113*brandesign | Anja Müller ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 3113*brandesign | Anja Müller entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von 3113*brandesign | Anja Müller abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, 3113*brandesign | Anja Müller im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 3113*brandesign | Anja Müller ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN
8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
8.2 Etwaige Originale sind 3113*brandesign | Anja Müller nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von 3113*brandesign | Anja Müller. Sie ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Hat 3113*brandesign | Anja Müller dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
9. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG
9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung ist 3113*brandesign | Anja Müller ein Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch 3113*brandesign | Anja Müller erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber 3113*brandesign | Anja Müller mindestens 1 einwandfreies Belegexemplar unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4 3113*brandesign | Anja Müller ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern 3113*brandesign | Anja Müller nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss 3113*brandesign | Anja Müller für seine Werbezwecke selbst einholen.
10. HAFTUNG
10.1 3113*brandesign | Anja Müller haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet 3113*brandesign | Anja Müller auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt 3113*brandesign | Anja Müller gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, 3113*brandesign | Anja Müller trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. 3113*brandesign | Anja Müller tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an 3113*brandesign | Anja Müller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber 3113*brandesign | Anja Müller von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von 3113*brandesign | Anja Müller für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei 3113*brandesign | Anja Müller geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung von 3113*brandesign | Anja Müller.
11. VERTRAGSAUFLÖSUNG
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält 3113*brandesign | Anja Müller die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von 3113*brandesign | Anja Müller in München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01/2022
Allgemeine Vertragsgrundlagen Webdesign
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1. ALLGEMEINES
1.1 Für alle Verträge über Webdesign-Leistungen zwischen 3113*brandesign | Anja Müller und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG von 3113*brandesign | Anja Müller gelten auch, wenn 3113*brandesign | Anja Müller in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen 3113*brandesign | Anja Müller ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. 3113*brandesign | Anja Müller schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
2.2 Geschuldet ist die Gestaltung einer Webseite. Die Tätigkeit von 3113*brandesign | Anja Müller umfasst hierbei typischerweise die Erarbeitung einer Konzeption, die grafische Gestaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption sowie die technische Umsetzung und ggf. Programmierung nach dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2.3 Die folgenden Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten:
- Die dauernde Pflege der Webseite, sowohl technisch als auch inhaltlich (d.h. die Vornahme von Updates).
- Die Überlassung von Server-Speicherplatz auf den Serveranlagen des Webdesigners oder Dritten (d.h. die Übernahme des Web-Hosting).
- Die Vornahme einer Domain-Verfügbarkeitsrecherche sowie die Domain-Registrierung.
- Die Benennung als administrativer oder technischer Ansprechpartner oder Zonenverwalter im Rahmen der Domainverwaltung.
- Die Übergabe unverschlüsselter Dateien, sog. »offene« Dateien.
- Der Erwerb von Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates.
3. VERGÜTUNG
3.1 Sämtliche Leistungen, die 3113*brandesign | Anja Müller für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Webdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Webdesigners (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Übergabe sogenannter »offener« Dateien.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann 3113*brandesign | Anja Müller eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen.
Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.5 Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von 3113*brandesign | Anja Müller finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann 3113*brandesign | Anja Müller bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Nutzungsrechte
5.1 Die Entwürfe und die Satzdatei dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt 3113*brandesign | Anja Müller neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Programmierung ist unzulässig.
Sämtliche Entwürfe, Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen und sonstige Leistungen des Webdesigners werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut.
Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
5.2 3113*brandesign | Anja Müller räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Webdesigners.
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.5 Geschützte Entwürfe und Programmierungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des
Webdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. 3113*brandesign | Anja Müller hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe und Programmierungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.
6. NAMENSNENNUNGSPFLICHT
Der Webdesigner ist im Impressum der erstellten Webseite namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
7. SONDERLEISTUNGEN UND NEBENKOSTEN
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen,
Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen, etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 3113*brandesign | Anja Müller ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Lizenzen für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates sowie das Anmieten von Server-Speicherplatz auf Serveranlagen (Web-Hosting).
Der Auftraggeber verpflichtet sich, 3113*brandesign | Anja Müller entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Webdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, 3113*brandesign | Anja Müller im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben. 3113*brandesign | Anja Müller ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Teasern, Web-Hosting etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
8. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN
8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von 3113*brandesign | Anja Müller. Diese ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
9. EIGENWERBUNG
3113*brandesign | Anja Müller ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern 3113*brandesign | Anja Müller nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Webdesigner für seine Werbezwecke selbst einholen.
10. HAFTUNG
10.1 3113*brandesign | Anja Müller haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Dateien, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Satzdateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Webdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt 3113*brandesign | Anja Müller gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, 3113*brandesign | Anja Müller trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. 3113*brandesign | Anja Müller tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Webdesigner übergebenen Daten und Vorlagen (insb. Grafiken, Fotografien oder Templates) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber 3113*brandesign | Anja Müller von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Satzdateien auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe entfällt jede Haftung 3113*brandesign | Anja Müller für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Webdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. 3113*brandesign | Anja Müller haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind.
11. VERTRAGSAUFLÖSUNG
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält 3113*brandesign | Anja Müller die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von 3113*brandesign | Anja Müller in München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 01/2022
Allgemeine Vertragsgrundlagen Fotodesign
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1. ALLGEMEINES
1.1 Für alle Verträge über Fotografie- und Fotodesign-Leistungen zwischen Anja Müller und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG von Anja Müller gelten auch, wenn Anja Müller in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Anja Müller ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Anja Müller schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Die Übergabe sogenannter »offener« Dateien oder »RAW« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. VERGÜTUNG
3.1 Die Anfertigung von Fotografien und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Anja Müller für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen von Anja Müller, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Anja Müller eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Fotografien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen auf der Grundlage des jeweils aktuellen AGD Vergütungstarifs Design, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde.
Der Vergütungstarif Design wird dem Auftraggeber auf Anfrage von Anja Müller zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.4 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Anja Müller auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.5 Für folgende Nebenkosten wird bereits mit Vertragsschluss die folgende Vergütung vereinbart:
Verbrauchsmaterialien und Kosten für technische Ausarbeitungen oder zusätzlich erforderliche Ausrüstung werden nach dem tatsächlichen Aufwand bzw. Miete pro Tag gesondert berechnet.
Fahrt- und Reisekosten, einschließlich Kosten für erforderliche Versicherungen, werden im üblichen Umfang gesondert berechnet. Dabei wird bei Nutzung eines PKWs der Durchschnitt eines Mittelklasse-PKW mit Abschreibung berechnet, derzeit € 0.62/Kilometer entsprechend ADAC-Autokostenberechnung.
Die Nachbearbeitung bei digitaler Produktion wird mit 25 EUR pro angefangenen 15 Minuten berechnet.
3.6 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG
4.1 Anja Müller wählt die Fotografien aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Fotografien, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von Anja Müller finanzielle Vorleistungen, die
25% der vereinbarten Vergütung übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann Anja Müller bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. NUTZUNGSRECHTE
5.1 Jeder an Anja Müller erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
5.2 Die Fotografien dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Fotodesigner zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Jede auch nur teilweise Nachahmung einer Fotografie ist unzulässig, soweit hierbei die in der Fotografie verkörperte schöpferische Leistung übernommen wird.
5.3 Anja Müller räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.4 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Anja Müller.
5.5 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.6 Originale, Negative und Abzüge der Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Fotodesigners weder im Original noch bei der Reproduktion digitalisiert werden. Sie dürfen ebenso wenig wie digitale Fotodateien verändert (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Anwendung von Social Media-Filtern, Colorierung oder auch jede Veränderung bei der Bildwiedergabe wie Veröffentlichung in Ausschnitten) oder an Dritte weitergegeben werden, soweit dies nicht vom Vertragszweck gedeckt ist.
5.7 Anja Müller hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner
Werkleistungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an seiner Werkleistung zu gefährden.
6. NAMENSNENNUNGSPFLICHT
6.1 Anja Müller ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von Anja Müller namentlich zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Anja Müller, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser zu verlangen.
6.2 Sollte eine Zustimmung von Anja Müller zur Digitalisierung vorliegen, hat der Auftraggeber bei der digitalen Erfassung und Nutzung sicher zu stellen, dass der Name Anja Müller mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in Absprache mit dem Fotodesigner mit wirksamen technischen Schutzmaßnahmen versehen werden.
7. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Fotografien, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Anja Müller ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Anja Müller entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Anja Müller abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Anja Müller im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Miet-Equipment, Fotomodelle und Reisen). Anja Müller ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien oder Miet- / Studio-Equipment etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN
8.1 An Fotografien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Sind Originale an Anja Müller zurückzugeben, hat dies nach vereinbarter – bzw. wenn nichts vereinbart wird – nach angemessener Frist und unbeschädigt zu geschehen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Anja Müller. Diese ist nicht verpflichtet, RAW-Daten oder offene Dateien an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.4 Hat Anja Müller dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Anja Müller geändert werden.
8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
9. VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND VERSPÄTETE RÜCKGABE VON FOTOMATERIAL
9.1 Sind Materialien an Anja Müller zurückzugeben und ist der Auftraggeber zur Rückgabe des ihm überlassenen Materials in einwandfreiem Zustand nicht in der Lage, so hat er Schadensersatz zu leisten. Der Fotodesigner ist in diesem Fall berechtigt, EUR 1.000,00 für jedes Original und EUR 200,00 für jedes Duplikat zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Anja Müller bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
9.2 Bei Überschreitung der Frist nach Ziff. 8.2 und für den Fall, dass die Frist nicht bestimmt ist, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Rückgabe, ist Anja Müller berechtigt, 1,00 EUR pro Tag und Original zu verlangen, niemals jedoch mehr als 5% der Auftragssumme. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Anja Müller bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
10. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG
10.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind Anja Müller Korrekturmuster vorzulegen.
10.2 Die Produktionsüberwachung durch Anja Müller erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
10.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Anja Müller mindestens 1 einwandfreies Belegexemplar unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
10.4 Anja Müller ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Anja Müller nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss Anja Müller für seine Werbezwecke selbst einholen.
11. HAFTUNG
11.1 Anja Müller haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Gegenständen,
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Anja Müller auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Anja Müller gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Fotodesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Fotodesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Anja Müller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Anja Müller von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11.4 Der Auftraggeber hat Fotografien auf etwaige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Fotografien entfällt jede Haftung von Anja Müller für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
11.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Anja Müller geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Anja Müller haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung durch Anja Müller.
12. VERTRAGSAUFLÖSUNG
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Anja Müller die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte bzw. böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Anja Müller in München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 05/22